RS-INNOTECH – Competence made of steel

RS-INNOTECH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Metalltechniker

Stand: 17. September 2026. Diese Fassung gilt für neue Verträge, in die sie wirksam einbezogen wird. Bereits abgeschlossene Verträge werden dadurch nicht nachträglich geändert.

Geltung Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, RS-INNOTECH GmbH, Maria-Theresien-Weg 5, TOP 1, 2751 Steinabrückl, und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage rs-innotech.at. Weiters wurden die Geschäftsbedingungen als Angebotsbeilage an den Kunden elektronisch übermittelt.

Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

Angebot/Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich.

Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln über vereinbarte Eigenschaften und zurechenbare öffentliche Aussagen über Waren und Leistungen. Für Unternehmer gilt: Angaben in fremdem Informationsmaterial werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns zugesagt oder dem Vertrag ausdrücklich zugrunde gelegt wurden.

Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind fallweise entgeltlich (Planungsstunden). Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.

Preise

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche Liefer-, Montage- oder sonstige Kosten werden vor Vertragsabschluss offengelegt und nur nach entsprechender Vereinbarung verrechnet. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich Umsatzsteuer und ab Lager; vereinbarte Verpackungs-, Transport-, Verladungs-, Versand-, Zoll- und Versicherungskosten werden zusätzlich verrechnet. Gesetzliche Rücknahme- und Entsorgungspflichten bleiben unberührt.

Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.

Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

Die vorstehenden Preisänderungs- und Wertsicherungsklauseln gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Bei Verbraucherverträgen gilt der vereinbarte Preis; eine spätere Änderung bedarf einer gesonderten, gesetzlich zulässigen Vereinbarung und ergibt sich nicht einseitig aus diesen AGB.

Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Gewicht erfolgt durch Wägung. Ist eine Wägung nicht möglich, ist das Handelsgewicht maßgeblich. Für Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 80 N/m² anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten. Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, geschweißten und genieteten Konstruktionen für die verwendeten Verbindungsmittel 10 Prozent zugeschlagen; der Zuschlag für verzinkte Bauteile oder Konstruktionen beträgt 60 Prozent.

Beigestellte Ware

Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der beigestellten Geräte bzw des Materials zu berechnen.

Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

Zahlung

Die Zahlungsbedingungen werden am Angebot mitgeteilt.

Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.

Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

Ein vereinbartes Skonto setzt die Einhaltung der ausdrücklich vereinbarten Skontofrist voraus. Andere vereinbarte Rabatte entfallen nicht allein wegen verspäteter Zahlung.

Bei verschuldetem Zahlungsverzug können nur tatsächlich entstandene, notwendige und zweckentsprechende Betreibungskosten verlangt werden, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB). Eine pauschale Mahngebühr wird nicht vereinbart.

Bonitätsprüfung

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.

Vom Kunden mitgeteilte Maße und Angaben werden nach den Umständen des Auftrags verwendet. Unsere gesetzlichen Prüf- und Warnpflichten sowie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben bestehen. Folgen schuldhaft unrichtiger Angaben werden nach den gesetzlichen Vorschriften beurteilt.

Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.

Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.

Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufge­genstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.

Für die Abtretung von Forderungen und Rechten gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern bedarf die Übertragung des gesamten Vertrags unserer Zustimmung; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Leistungsausführung

Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Leistungsfristen und Termine

Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

Für eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung können nur tatsächlich entstehende, notwendige und angemessene Lagerkosten verlangt werden. Der Kunde wird über die Verzögerung, die drohenden Kosten und die Möglichkeit ihrer Vermeidung informiert; unsere Pflicht zur Schadensminderung bleibt unberührt.

Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges

Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen Beständen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.

Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.

Schutzanstriche halten drei Monate.

Behelfsmäßige Instandsetzung

Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.

Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.

Gefahrtragung

12.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.

12.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

12.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

Annahmeverzug

Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.

Bei Annahmeverzug dürfen wir die Ware sachgerecht lagern. Ersatzfähig sind nur notwendige, angemessene und nachgewiesene Mehraufwendungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen; eine pauschale Lagergebühr nach dem Auftragswert wird nicht vereinbart.

Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.

Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

Der Kunde hat uns vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

Ein Betreten von Räumen oder die Abholung von Vorbehaltsware erfolgt nur mit aktueller Zustimmung des Berechtigten oder aufgrund eines vollstreckbaren Rechtstitels. Ein eigenmächtiges Betretungsrecht wird nicht vereinbart.

Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

Schutzrechte Dritter

Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.

Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.

Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

15.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

15.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.

15.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.

Unser geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vor unbefugter Weitergabe zu schützen. Die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater oder die Verwendung zur Wahrung eigener gesetzlicher Rechte bleibt zulässig.

Leihweise überlassene Muster oder sonstige nicht geschuldete Gegenstände sind nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist zurückzugeben. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.

Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB, KSchG und, soweit anwendbar, des VGG. Gesetzliche Rechte auf Herstellung des mangelfreien Zustands, Preisminderung oder Vertragsauflösung werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Verbraucher trifft keine vertragliche Untersuchungs- oder Rügepflicht und keine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Beweislast.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe, soweit keine zwingende längere Frist gilt. Für die Untersuchung und Anzeige von Mängeln gelten bei beiderseitigen unternehmensbezogenen Geschäften die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 377 UGB.

Die Parteien stimmen die Begutachtung und Behebung eines Mangels ab. Gegenüber Verbrauchern erfolgt die gesetzlich geschuldete Mängelbehebung unentgeltlich und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten. Eine bloß erfolglose oder unberechtigte Mängelmeldung löst keine automatische Kostenersatzpflicht aus.

Haftung

Es gelten die gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen. Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die Inanspruchnahme eigener Versicherungen ist keine Voraussetzung für einen gesetzlichen Anspruch gegen uns.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

Allgemeines

Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Schutzbestimmungen, die ohne diese Rechtswahl anzuwenden wären, erhalten.

Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (2751 Steinabrückl).

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht vereinbart. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; insbesondere werden die Schutzvorschriften des § 14 KSchG und zwingende europäische Zuständigkeitsregeln nicht eingeschränkt.

Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.

Verbraucherinformationen und Rücktrittsrechte

Das Absenden einer Anfrage über Website oder Konfigurator begründet keinen zahlungspflichtigen Auftrag. Vor Abschluss eines Verbrauchervertrags werden die erforderlichen Informationen zum Angebot und zu einem gegebenenfalls bestehenden Rücktrittsrecht einschließlich der notwendigen Belehrung und des Muster-Widerrufsformulars bereitgestellt. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Verbraucherinformationen.

Ihre Auswahl ist freiwillig und jederzeit im Fußbereich änderbar. Schließen oder Weitersurfen erteilt keine Zustimmung.

Notwendige Einstellungen

Ihre Datenschutzwahl wird nach dem Speichern für 180 Tage in diesem Browser gemerkt.

Immer erforderlich, soweit für die angeforderte Funktion nötig

Google Ireland Limited; mögliche US-Verarbeitung. Cookie-Laufzeit: 180 Tage. Datenschutzinformationen.

Social Media & Werbung

Facebook, Instagram und LinkedIn sind nur verlinkt. Keine eingebetteten Beiträge, Werbe-Pixel oder Marketing-Cookies im eigenen Seitencode.